Fragen und Antworten

beantwortet von Konstantin Senski

Wir hoffen, hier findet ihr die wichtigsten Antworten auf eure Fragen.

Fragen und Antworten

Wir wollen vermeiden, dass sich alles immer weiter nach vorne schiebt. Das befahren des Platzes ist erst ab 6 Uhr gestattet! Kein Aufbau und Lärm vor 6:30 Uhr.

Markt ist von 7 bis 14 Uhr.

Wir sind weiterhin günstig! Pro Meter verlangen wir nur 6 Euro. Die Tiefe darf dabei nicht über 2m gehen. Bitte haltet euch daran.

Parken könnt ihr auf dem Platz des Münchfeldstadions selbst, sofern noch nicht belegt. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es in der Stadionstraße und in der Moselstraße.

Bei länger anhaltendem Regen findet kein Markt statt.

Ja, es werden Mobile Toiletten aufgestellt.

Nein. Wir sehen Flohmarkt als zweite Chance für gutes Gebrauchtes und wollen unseren Teil zur Nachhaltigkeit beitragen.

Ja, jeder kann einfach so einen Stand aufbauen und mitmachen!

Nein. Einfach um 6 Uhr kommen und ab 6:30 Uhr einen Stand aufbauen.

Nein. Es gibt weder fließend Wasser noch Strom.

Dann findet kein Flohmarkt statt.

Ja, ab 3 Meter Standlänge kann euer Auto mit zum Stand dazu.

Platzregeln:

Besonders wichtig: Das Befahren des Platzes ist erst ab 6 Uhr gestattet!

Mit der Einfahrt auf das Gelände erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen/AGB des Veranstalters an.

Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personal ist stets Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zumAusschluss der Aussteller führen. Die Vergabe des Platzes erfolgt durch den Veranstalter und / oder dessen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Markt (Zuweisung eines Standplatzes) besteht nicht.

Die vom Veranstalter angegebenen Auf- u. Abbauzeiten sind in jedem Fall einzuhalten. Das Befahren des Platzes ist erst ab 6 Uhr gestattet!

Mit Beginn des Standaufbaus, frühestens ab 6:30 Uhr verpflichtet sich der Aussteller (Mieter) die vollen Standgebühren zu bezahlen. Es wird immer die längste Seite des Standes berechnet. Die Standtiefe darf 2m nicht überschreiten.

Die Aussteller sind für Ihren Standplatz, Verkaufsstand und Ihr Warenangebot in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sie haften für jeden Schaden der durch sie selbst oder ihre Hilfspersonen verursacht werden.

Nach dem Abbau muss der Standbereich sauber und ordentlich verlassen werden.

Werbung darf nur mit Genehmigung des Veranstalters erfolgen oder verteilt werden. Der Verkauf von Neuwaren ist grundsätzlich verboten, soweit nicht vom Veranstalter ausdrücklich genehmigt.

Eine Garantie auf einen Standplatz mit Pkw gibt es nicht.

Geländes, berechtigen nicht zum Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Jeder Aussteller und Besucher der Märkte nimmt an der jeweiligen Veranstaltung auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden jeglicher Art, insbesondere nicht für Ware der Aussteller, weder bei Verlust noch bei Beschädigung. Eltern haften für ihre Kinder. Für Änderungen oder eventuelle Ausfälle von Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Grundsätzlich verboten ist das Anbieten von Waffen, Kriegsspielzeug, Uniformen seit 1933, NS-Emblemen, Pornographischen Schriften und Medien jeglicher Art, Medikamenten, Chemikalien, Alkohol und lebenden Tiere. Wir setzen beim Verkauf von zeitgeschichtlichen, militärhistorischen Gegenständen die Kenntnis des § 86 StGB und § 86 a StGB voraus. Ausdrücklich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine andersartige Nutzung, insbesondere in propagandistischer Weise i. S .d. § 86 StGB und § 86a StGB verboten ist und als Straftat geahndet werden kann.

Änderungen bleiben dem Veranstalter jederzeit vorbehalten.

weiter Informationen

Konstantin Senski

Chief of Fleemarket